Canaletto vs. Guardi
Francesco Guardis etwa 1780 entstandene Ansicht des oberen Teils des Canal Grandes wirkt im Vergleich zu der im Jahr 1738 entstandenen Ansicht des 15 Jahre älteren Giovanni Antonio Canal genannt Canaletto lebendiger und atmosphärischer. Guardis Vedutenmalerei stand jedoch Zeit seines Lebens und auch danach im Schatten des Giovanni Antonio Canal und seines noch internationaler arbeitenden Neffen Bellotto. Seine schon früh ausgeprägte Eigenständigkeit im persönlichen Malstil wurde lange Zeit nicht entsprechend gewürdigt.
Während Giovanni Antonio Canal um eine detailgenaue Wiedergabe des Stadtteiles bemüht war und diese mittels beinahe graphisch wirkender Maltechnik umzusetzen suchte, setzte Guardi seine Pinselstriche locker und alla prima auf die Leinwand. Die Zeitgenossen schätzten diese Formensprache jedoch weniger als die sorgfältige Modellierung des älteren Künstlers Canaletto. In ihren Augen war die Malweise des jüngeren Künstlers wohl zu expressiv und unbeständig.
Die Veduten Guardis unterscheiden sich von denen des späten Canaletto durch ihre lebhaften Licht- und Schatteneffekte, eine lockere, offene Malweise und pastosen, an impressionistische Malerei erinnernden Farbauftrag. Guardi hielt sich, anders als Canaletto, zu Gunsten einer malerischen Wirkung weniger an topographische Gegebenheiten. Ihm war vor allem an einer ganzheitlichen Wirkung der Szene gelegen, er „inszenierte“ Architekturen und Landschaften und benutzte das Licht um Stimmungen zu evozieren und zu verstärken. Die „Aura“ eines Bildes schien ihm besonders wichtig. Diese Bemühungen konnte er vor allem in den so genannten Capriccios umsetzen.
Trotz der genannten Unterschiede wurden die Bilder Francesco Guardis immer wieder denen Canalettos oder Bellottos zugeschrieben. Die Rezeption der Gemälde des Künstlers durch das Auge des Betrachters und die anschließende Bewertung verlief im Laufe der folgenden Jahrhunderte sehr unterschiedlich. Erst im 20. Jahrhundert wurde Francesco Guardi als einer der wohl bedeutendsten Vedudisten Venedigs anerkannt.